ASSI 90 - sooooooooo loooonnng !

Nach Hause Der Vertrach Die Bruderschaft Die Treff´n Das Gästebuch Möhrchendeising

BISTRO-REMEMBER-HAPPENING-MEETING-VERTRAG-9o

Wir, die hier Anwesenden, beurkunden hiermit feierlich, durch unsere Unterschrift, mit den folgenden Bedingungen und Satzungen einverstanden zu sein

§ 1 Das Datum dieses denkwürdigen Ereignisses hat immer auf den ersten Samstag nach dem 26.Mai zu fallen! Es sei denn, der 26.Mai fällt auf einen Samstag, dann findet das Treffen auch am 26.Mai statt.

§ 2 Die Zahl der Mitglieder ist auf die in § 29 aufgeführten 13 Personen begrenzt.

§ 3 Der Ort der Festlichkeiten ist das sogenannte:

Bistro, Parkstraße, Delmenhorst

Phönix, Bremerstrasse, Delmenhorst

Alte Kämmerei, Nordwollegelände, Delmenhorst

Sollte der Zahn der Zeit so sehr an den Grundfesten unserer Lokalität genagt haben, daß dieselbe nicht mehr zu besuchen ist, wird zum nächstmöglichen Termin, spätestens beim alljährlichen Treffen am Jahrestag, vor der dann ehemaligen Kämmerei eine neue Lokalität festgelegt Diese wird dann in Form einer Satzung in das Vertragswerk aufgenommen.

§ 4 Jedes Mitglied wird angehalten sich zwischen 2o.oo-21.oo Uhr in der entsprechenden Lokalität einzufinden. Andernfalls wird für jede angefangene halbe Stunde ein Runde Tequila oder eine Flasche „Kurzen“ veranschlagt.

§ 5 Das Losungswort unserer verschworenen Bruderschaft hat zu lauten, stehend vor dem Tische mit gutturaler Stimme, laut vorgetragen:

„ASSI´9o---SO LONG!“

und ist mit entsprechender Gestik zu unterstreichen! Jawoll!

§ 6 Wer die in §5 genannten Bestimmungen verletzt oder unzureichend erfüllt, hat den Anwesenden eine Runde auszugeben. Richtig so!

§ 7 Das Erscheinungsbild der Mitglieder ist wie folgt festgelegt:

1. Jeans

2. Abi´9o-T-Shirt (Reproduktionen sind erlaubt, sofern mindestens ein Stück vom Original mitgebracht wird)

Bei jedweder anderer Körperbedeckung muß eine Runde Tequila oder etwas Ähnliches entrichtet werden.

3. Vollbart ist erlaubt.

4. Schnauzer ist nicht erlaubt

Ordnungswidrigkeiten werden als Straftaten gehandelt und mit drei Runden Tequila geahndet.

§ 8 Bei Abwesenheit eines oder mehrerer Mitglieder ist die Zeche von dem/den Abwesenden zu tragen, wobei folgende Richtlinien gelten:

1. Fehlt ein Mitglied, so hat er das maximale Limit von z.Zt. 100,-EUR zu entrichten.

2. Fehlen zwei oder mehr Mitglieder, so haben die Abwesenden eine finanzielle Aufwendung von mindestens 50,-EUR zu leisten.

Der anfallende Betrag der Abwesenden wird Rückwirkend im darauffolgenden Jahr beim Treffen beglichen. Jedes Fehlen zählt! Das heißt: Kann ein Abwesender im darauffolgenden Jahr erneut nicht zum Treffen erscheinen, erlischt nicht die Zahlungsverpflichtung vom Vorjahr(en)!

§ 9 Die Anzahl bzw. die Namen der Anwesenden werden am Abend auf einem gesonderten Protokoll geführt und am Stammtischständer befestigt.

§1o Der Abend wird in erster Linie von den sich ergebenden „Beitragszahlungen“ der Abwesenden (vom Vorjahr/en) finanziert. Sind diese Hundertschaften deutscher Märker europäischer Euros aufgebraucht, trägt jedes Mitglied seine Zeche selbst.

§11 Die Mindestfüllmenge beträgt für jedes Mitglied 2 Liter (alkoholisches-) Bier. Falls die Umstände es nicht zulassen, kann dieser Punkt ersatzweise mit einer Mindestanwesenheit von 2 Stunden erfüllt werden. Werden die Mindestanforderungen unterschritten, wird eine Runde Tequila oder etwas Ähnliches als Bestrafung festgesetzt.

§12 Jedweder Kontakt zum femininen Geschlecht ist während der Zeit des Treffen unzulässig! (Hiervon sind die Bedienungen ausgenommen). Dazu folgende alles erklärende Bemerkung:

„Keine Frauen - Keine Frauen - Keine Frauen!“.

Falls sich im Lokal Teile der weiblichen Bevölkerung aufhalten, die zu einem Mitglied gehören, darf kein verbaler Kontakt aufgenommen werden. Erlaubt ist ein einmaliger Gruß mit drei Fingern! Ebenfalls ist Kontakt zu Schwestern untersagt! Falls ein Mitglied seinen Trieb trotzdem nicht zügeln kann, bekommt er eine „kalte Dusche“ in Form einer Runde Tequila oder etwas Ähnliches.

§13 Desweiteren wird festgelegt, daß das zweite Bier am besten schmeckt oder die zweite Stunde am lustigsten sein muß.

§14 Die Vitaminversorgung muß rundenweise gewährleistet sein.

§15 Bei Erlangen besonderer akademischer Titel tritt folgende Regelung in Kraft :

1. Doktor oder Professor : 5 Runden

2. Diplom : 2 Runden

§16 Tritt ein Mitglied in den heiligen Bund der Ehe, verpflichtet er sich hiermit, eine schriftliche Einladung zum Polterabend an die Mitglieder dieses Vertrages zu entsenden und zwei Flaschen Kurzen auf das freudige Ereignis zu köpfen. Das Erscheinungsbild der eingeladenen Mitglieder dieses Vertrages auf dem Polterabend hat dem in § 7 festgelegten Bestimmungen zu entsprechen.

§17 Tritt ein Mitglied aus dem Heiligen Bund der Ehe, übernehmen die restlichen Mitglieder die Zeche für den Betroffenen. (Einmalig pro Jahr!)

§18 Jedes Mitglied hat eine einmalige Zahlung von 10,-EUR für das erste Kind zu entrichten. D.h. es wird für das erste Kind, eines jeden einzelnen Mitgliedes, ein Konto eingerichtet, auf dem jeweils die anderen Mitglieder 10,-EUR einzahlen müssen. Zur Auszahlung kommt dieses Konto mit dem erreichen des 18ten Lebensjahres. Überreicht wird dieses Konto dem jeweiligem Kind im Rahmen des Treffens durch die Vertragsmitglieder.

§19 Im Jahr 2ooo treffen sich die Mitglieder zu einem verlängerten Wochenende. Angestrebt wird das Datum rund um den 26.Mai 2000. Wo das Treffen stattfindet bedarf noch der genaueren Klärung und sollte auf dem Treffen im Jahr 1999 entschieden werden.

§20 Als ständige musikalische Einrichtung sind die Lieder „Und es war Sommer“ von Peter Maffay und „Er gehört zu mir“ von Marianne Rosenberg mindestens einmal am Abend des Treffen in der Lokalität zu spielen und von den Mitgliedern dieses Vertrages durch Gebrauch der eigenen Stimme geräuschvoll zu unterstützen.

§21 Zusätzlich soll ein eigenes Lied komponiert werden, welches im Rahmen der allgemeinen Belustigung von den Mitgliedern zum Besten gegeben werden soll (Die Melodie darf von einem bekannten Schlager sein).

§22 Gegebenfalls sollte ein Ghetto-Blaster als musikalisches Instrument vorhanden sein.

§23 Nicht erlaubt sind Handys! Man darf sozusagen gar nicht erreichbar sein, rein überhaupt nicht, jawohl!

§24 Änderungen der Satzung bedürfen der Anwesenheit und einhelligen Zustimmung von mindestens Acht Mitgliedern!

§25 Zur Aufrechterhaltung des regen zwischenmenschlichen Kontaktes unter den Mitgliedern ist jede etwaige Adressenänderung umgehend an jedes einzelne Mitglied mitzuteilen.

§26 Dieser Vertrag hat keine zeitliche Begrenzung (ewig gültig)

§27 Am Abend der Zusammenkunft wird der sogenannte „Bier-König“ ermittelt. Dazu wird jedes Mitglied beim Eintreffen gewogen. Am Ende wird diese Prozedur erneut durchgeführt. Derjenige, der im Laufe des Abends am meisten zugenommen hat, erhält neben dem Titel „Bier-König“ noch einen Pokal. (Gestiftet wird dieser von Stefan Lamken)

§28 Jedes Mitglied soll einen Bericht über die Ereignisse des vergangenen Jahres verfassen. Eine Kopie des Berichtes soll beim Treffen bei Stefan Lamken abgegeben werden. Dieser verpflichtet sich, diese Berichte zu verwalten und alle fünf Jahre in gebundener Form den Mitgliedern zukommen zu lassen.

§29 Mitglieder dieses Vertrages sind :

Alexander Skalicky,

Andreas Reinke,

Eric Bullmann,

Henrik Slangen,

Ingolf Brietzke,

Jan Bunge,

Jörn Voigt,

Lutz Robbers,

Martin Ridder,

Rainer Bartels,

Stefan Kramer, (1998 aus dem Vertrag ausgestiegen)

Stefan Lamken,

Uwe Bittkau,

 

§30 Mit der Unterschrift verpflichten sich alle Mitglieder, die Bestimmungen und Satzungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, einzuhalten und keinerlei Betrugsversuche zu unternehmen! Getränke, die aus „Beitragszahlungen“ (sh.§ 8/10) beglichen werden, dürfen nur den Mitgliedern dieses Vertrages zu Gute kommen! Bei Zuwiderhandlungen werden im Rahmen der Mitglieder Konsequenzen verfaßt und durchgesetzt!

§31 Unterschriften der Mitglieder:

§29 Dieser Vertrag ist auch ohne Unterschrift gültig.

 

Diese Überarbeitung tritt am 26.Mai 1996 in Kraft.